Wir erfüllen höchste Standards und folgen transparenten Geschäftsprozessen.
Shaking hands

AVL Compliance

Der Schutz der international anerkannten Menschenrechte, die Achtung von Recht und Gesetz sowie die Wahrung von Integrität und Verantwortung im Geschäftsverkehr sind wesentliche Grundlagen unseres geschäftlichen Handelns. Der Verhaltenskodex ist eine verbindliche Leitlinie für unsere MitarbeiterInnen und enthält wesentliche Unternehmensgrundsätze wie

  • Fairer Wettbewerb und faire Geschäftspraktiken
  • Anti-Korruption und Anti-Bestechung
  • Ethischer Verhaltenskodex
  • Respekt vor den Menschenrechten
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Wir sind den Grundsätzen der Integrität, Ehrlichkeit und Fairness in allen Beziehungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens verpflichtet. Die Geschäftsleitung von AVL unterstützt die im Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze voll und ganz und erwartet von den MitarbeiterInnen des Unternehmens, dass sie alle Bestimmungen des Kodex einhalten.

Unseren Code of Conduct für MitarbeiterInnen finden Sie hier.

Unser globales Geschäfts- und Lieferantennetzwerk leistet einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung und Innovationskraft und damit zum Erfolg von AVL. Es ist für uns daher selbstverständlich, dass auch unsere Geschäftspartner ihrer geschäftlichen Verantwortung nachkommen und die dargelegten Grundsätze in unserem Code of Conduct für Geschäftspartner erfüllen.

Unseren Code of Conduct für Geschäftspartner finden Sie hier

Sollten Sie etwaiges Fehlverhalten, wie Verstöße gegen geltende Gesetze und Regeln oder Verstöße gegen den Code of Conduct oder den Code of Conduct für Geschäftspartner melden wollen, steht Ihnen unser Hinweisgebersystem zur Verfügung. 

Über das Hinweisgebersystem können Sie auch Meldungen über menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße oder Risiken nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeben, die durch das wirtschaftliche Handeln von AVL im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von AVL entstanden sind. Es steht damit als Beschwerdeverfahren im Sinne des § 8 LkSG auch potenziellen HinweisgeberInnen entlang der Lieferkette zur Verfügung.

Unsere Richtlinie zum AVL Hinweisgebersystem finden Sie hier.

Die absolute Vertraulichkeit von sensiblen Informationen und personenbezogenen Daten ist ein wichtiges Leitmotiv von AVL. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Rechte der von der Datenverarbeitung Betroffenen, wie das Recht auf Auskunft, Einsicht, Widerruf und Löschung einzelner personenbezogener Daten. 
Die gesamte Datenverarbeitung erfolgt unter strikter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

Alle MitarbeiterInnen, die mit personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen jeglicher Art umgehen, sind zur strikten Einhaltung der (datenschutzrechtlichen) Geheimhaltungsvorschriften verpflichtet. Mehr Informationen hier.

AVL Compliance Kontakt


Unser Compliance Officer beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zum AVL Compliance Management System und nimmt auch Informationen zu Compliance-Verstößen entgegen.

AVL Shield Security

Daten- und Informationssicherheit

IT-Sicherheitsverfahren und Informationssicherheits-Managementsysteme spezifizieren die Anforderungen an die Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung eines dokumentierten Informationssicherheits-Managementsystems unter Berücksichtigung, Bewertung und Umgang mit Informationssicherheitsrisiken im individuellen Kontext einer Organisation.

Wir sind seit 2010 nach ISO 27001 zertifiziert und bauen den Umfang unserer Informationssicherheitszertifizierungen kontinuierlich aus.

Erklärung zu Menschenrechten, ethischem Verhalten und Arbeitsbedingungen

Die Menschenrechte sind universelle Werte. Sie leiten unser Verhalten bei allem, was wir tun. Bei AVL distanzieren wir uns entschieden von unethischem Verhalten und Themen wie Sklaverei, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Kinderarbeit, Diskriminierung oder Belästigung. Wir setzen dies in allen unseren Geschäftsaktivitäten um. Wir respektieren die Menschenrechte und behandeln alle Menschen mit Würde im Einklang mit der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen.

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Präambel

Obwohl die Regierungen die Hauptverantwortlichen für den Schutz der Menschenrechte sind, respektieren wir die Menschenrechte auch bei all unseren geschäftlichen Aktivitäten, bei Kunden und Lieferanten. Darüber hinaus unterstützen wir die Umsetzung der Menschenrechte auf der ganzen Welt und glauben fest an begleitende Compliance-Maßnahmen.

Das Bekenntnis zu Menschenrechten und ethischem Verhalten ist in unseren Geschäftsprinzipien verankert. Diese Verpflichtung ist Teil unseres umfassenden, globalen Compliance Management Systems (CMS), das auf unserem AVL Code of Conduct basiert.

Wir verwenden diesen Verhaltenskodex als Teil unserer obligatorischen Compliance-Schulungen für alle MitarbeiterInnen weltweit. Unsere Leitprinzipien sind Integrität, Ehrlichkeit und Fairness. Wir erwarten von allen unseren Lieferanten und Unterauftragnehmern, dass sie die lokalen Gesetze und Vorschriften zum Schutz der international anerkannten Menschenrechte einhalten. Diese Erwartung spiegelt sich in unserem Code of Conduct für Geschäftspartner, Lieferantenmanagement und unseren Einkaufsverfahren wider. 

Hinsichtlich der Arbeitsbedingungen halten wir uns streng an das österreichische Arbeitsrecht. In Österreich sind die Arbeitsbedingungen durch Gesetze, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsordnungen und/oder Arbeitsverträge gesetzlich geregelt.

Die Arbeiterkammern und verschiedene Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer in Österreich. Beide sind Säulen der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft. Sie sind zuständig für die Aushandlung von Löhnen und Preisen mit der Wirtschaftskammer Österreich und der Landwirtschaftskammer. Wie viele andere österreichische Unternehmen haben auch wir einen Betriebsrat. Der Betriebsrat hat das Recht, Betriebsvereinbarungen abzuschließen und bei Entlassungen, Versetzungen und Aufsichtsratssitzungen mitzuwirken.

Wir bekennen uns uneingeschränkt zu den "Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" der Vereinten Nationen. Wir respektieren und unterstützen die Umsetzung der Menschenrechte auf der ganzen Welt, wie sie in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der UNO und in international anerkannten Verträgen definiert sind.

Wir sind seit vielen Jahren stolzes Mitglied des Austrian Business Council for Sustainable Development (respACT; www.respact.at). respACT ist seit 2004 die Koordinationsstelle für das Global Compact Netzwerk in Österreich. Die Multi-Stakeholder-Plattform vereint mittlerweile über 100 Organisationen und hat weltweit mehr als 13.000 Unterzeichner. Sie fördert die zehn Prinzipien des "Global Compact" der Vereinten Nationen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.

Die Achtung der Menschenwürde aller Menschen ist für uns von größter Bedeutung. Wir dulden kein illegales oder unethisches Verhalten unserer MitarbeiterInnen und bekennen uns zu den Grundsätzen einer respektvollen, fairen und loyalen Zusammenarbeit.

Wie in unserem Verhaltenskodex festgelegt, dulden wir keine Form der Diskriminierung bei der Einstellung. Alle MitarbeiterInnen haben die gleichen Chancen hinsichtlich ihres Engagements und ihrer persönlichen Weiterentwicklung, unabhängig von Arbeitnehmer- oder Bewerbermerkmalen wie Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politische Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, Veteranenstatus, genetische Informationen oder Familienstand.

Wir erwarten von allen unseren MitarbeiterInnen, dass sie durch einen toleranten, höflichen und rücksichtsvollen Umgang miteinander zu einem positiven Arbeitsumfeld im Unternehmen beitragen.

Wir distanzieren uns entschieden von Themen wie Sklaverei, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Menschenhandel, Kinderarbeit, Diskriminierung oder Belästigung in allen unseren Geschäftsaktivitäten. Im Rahmen unseres Lieferantenmanagements stellen wir außerdem sicher, dass alle Subunternehmer, Lieferanten und Partnerunternehmen einen Nachweis über die Einhaltung unserer Standards erbringen.

Das österreichische Arbeitsrecht schützt die Rechte der MitarbeiterInnen in Österreich in hohem Maße.

Wir handeln streng nach diesen Gesetzen, die alle rechtlichen Fragen in Bezug auf Arbeitsverhältnisse und die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Dazu gehören u.a. Themen wie Arbeitszeitregelungen, Löhne und Sozialleistungen (Mindestlohn, Überstundenabgeltung etc.), Arbeitsverträge, Beschäftigung von Jugendlichen/Lehrlingen/Studenten/Praktikanten, Teilzeitbeschäftigung, Urlaubsansprüche, Mutterschutz/Vaterschaftsurlaub, Kündigungsschutz, Gleichbehandlung und verschiedene Arbeitsverträge.

In Österreich ist die Grundlage für eine Beschäftigung ein gültiger Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag regelt alle Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die über den geltenden gesetzlichen Kollektivvertrag hinausgehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn zu zahlen, während die Arbeitnehmer verpflichtet sind, die Arbeit zu leisten.

Für spezielle Themen wie Gleitzeit und Schichtarbeit haben wir mit unserem Betriebsrat auch eigene Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Diese sind, entsprechend dem abgestuften Aufbau des österreichischen Rechtssystems, immer eine Verbesserung gegenüber dem Gesetz und dem geltenden Kollektivvertrag.

Das österreichische Arbeitsinspektorat (https://www.arbeitsinspektion.gv.at/) bzw. die österreichische Krankenkasse überprüft regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen. Regelmäßige Kontrollen finden jährlich statt oder immer dann, wenn es notwendig erscheint (z.B. bei einem Arbeitsunfall).

In Österreich ist der Betriebsrat ein Gremium zur Mitbestimmung und Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in einem Unternehmen. Der Betriebsrat wirkt auch bei betrieblichen Entscheidungen mit.

Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehören unter anderem Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, die Unterbreitung von Vorschlägen zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten und die Unterbreitung von Maßnahmen an den Arbeitgeber, die sowohl dem Unternehmen als auch der Belegschaft dienen können.

Eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat ist für uns von großer Bedeutung. Themen wie Arbeitsbedingungen und Managementpraktiken können offen diskutiert werden, ohne Angst vor Repressalien oder Einschüchterung. Wir respektieren das Recht der MitarbeiterInnen, sich frei zusammenzuschließen, Gewerkschaften beizutreten (oder auch nicht) und gemeinsam zu verhandeln.

Die Gesundheit der MitarbeiterInnen ist ein wertvolles Gut, das höchste Priorität genießt. Aufgrund ihrer Bedeutung ist die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auch Teil unserer Mission, Vision und Unternehmenswerte.

Ziele, Ansätze und Aktivitäten in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit sind in zwei unserer Dokumente beschrieben: in der "Politik für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei AVL" und im QES-Dokument für die "Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen". Beide Dokumente basieren vollständig auf den geltenden nationalen Gesetzen und Industriestandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Themen wie Menschenrechte, ethisches Verhalten und allgemeine Arbeitsbedingungen sind Teil unseres globalen Compliance Management Systems (CMS), das auf unserem Verhaltenskodex basiert. Der Verhaltenskodex wird als Teil der obligatorischen Compliance-Schulungen für alle unsere MitarbeiterInnen weltweit eingesetzt.

Für neue MitarbeiterInnen haben wir ein eigenes Schulungsprogramm "Welcome Newcomer" entwickelt, in dem allgemeine Kenntnisse über das Unternehmen und unsere Prozesse und Strukturen vermittelt werden. Auch andere Themen wie Arbeitsschutz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen werden jedem/r MitarbeiterIn erläutert und es wird explizit auf die Rechte und Pflichten eines jeden hingewiesen.

Für Führungskräfte gibt es vertiefende Schulungen zum Thema Führung. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Mitarbeitergesprächen, die Lösung von Konflikten und der Umgang mit Stress und Burn-out im Team.

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